Wie das Sozialministerim Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung mitteilte, kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, kann auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. Darauf haben sich das Sozialministerium und die Krankenkassen in Baden-Württemberg geeinigt.
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration einigen sich auf Regelungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können. Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.
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Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg / AOK Baden-Württemberg / Verband der Ersatzkassen (vdek) / BKK Landesverband Süd / IKK classic / KNAPPSCHAFT/SVLFG
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