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APP Payment | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Erklärung zum Datenschutz

Die Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie auf www.inges24.de/preise


§ 1 Allgemeines; Gegenstand

Die folgenden AGB regeln die bargeldlose Zahlung von Fahrten (nachfolgend „APP Payment“ genannt) im Rahmen der Nutzung der Fahrdienst–App und ergänzen die Fahrgast-AGB (allgemeinen AGB).

Beim APP Payment handelt es sich um Bezahlvorgänge, bei denen mindestens der Zahlungspflichtige mobile elektronische Technologie zur Initiierung, Autorisierung oder Realisierung der Zahlung einsetzt, etwa mittels mobiler Geräte wie Mobiltelefone oder Tablet-Computer. Durch APP Payment kann der Fahrgast das Beförderungsentgelt bargeldlos via der Fahrdienst-App bezahlen.

fms Systems GmbH und Austrosoft® Weiss Datenverarbeitung GmbH stellt die technische Infrastruktur für APP Payment zur Verfügung. Austrosoft® Weiss Datenverarbeitung GmbH agiert als Auftragsdatenverarbeiter gem. DSGVO. Beim APP Payment werden verschiedene Zahlungsmethoden angeboten, also beispielsweise Kreditkarten, Holl AG-Kundenkarten, PayPal, etc. Diese Zahlungsmethoden werden zwischen der vermittelnden Taxi-/Fahrdienst-Zentrale und des zertifizierten Zahlungsdienstleisters abgewickelt. Zahlungsdienstleister können sein: Braintree / PayPal (Europe) S.a.r.l et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“) oder First Data GmbH, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg, Deutschland (nachfolgend „FiServ“)

Der Zahlungsvorgang selbst wird stets zwischen dem Fahrgast und der vermittelnden Taxi-/Fahrdienst-Zentrale vereinbart. Eine Liste der Taxi-/Fahrdienst-Zentrale, die APP Payment unterstützen können, ist im Anhang 1 dieser AGB beigelegt. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich verfügbaren Zahlungsmethoden von der jeweiligen Taxi-/Fahrdienst-Zentrale abhängig sind und keine Garantie besteht, dass alle technisch möglichen Zahlungsmethoden von dieser tatsächlich akzeptiert werden.

Dieser Vertrag kommt zwischen dem Fahrgast (im Folgenden „Kunde“ genannt) und der vermittelnden Taxi-/Fahrdienst-Zentrale (im Folgenden „Taxi-/Fahrdienst-Zentrale“ genannt) zustande. Die AGB für das APP Payment regeln die genannte Vertragsbeziehung. Der Vermittlungsvertrag mit der Taxi-/Fahrdienst-Zentrale, einschließlich des Zahlungsvorgangs und des Beförderungsvertrags zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bleiben davon unberührt.

§ 2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

a. Leistungen und Pflichten der Taxi-/Fahrdienst-Zentrale:

aa. Die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale stellt dem Kunden die technische Infrastruktur für das bargeldlose Zahlungsverfahren APP Payment innerhalb der Taxi/Fahrdienst-App zur Verfügung.

bb. Mit APP Payment kann der Kunde Zahlungsmittel hinterlegen, z.B. PayPal, Kreditkarten oder Kundenkarten. Die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale behält sich das Recht vor, bei der Registrierung von neuen Zahlungsmitteln durch Autorisierung eines Centbetrages die Gültigkeit des Zahlungsmittels zu überprüfen. Die Autorisierung löst dabei aber keinen Zahlungsvorgang aus. Der Kunde kann das APP Payment zur Bezahlung des Beförderungsentgeltes nutzen, das dem Unternehmer zusteht. Der Zahlungsvorgang selbst wird dabei stets zwischen dem Kunden und der jeweiligen Taxi-/Fahrdienst-Zentrale vereinbart.

cc. Eine Garantie auf die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Zahlungsverfahrens APP Payment kann nicht gegeben werden. Eine Garantie für verfügbare Fahrzeuge, die am APP Payment teilnehmen, kann ebenfalls nicht übernommen werden.

dd. Die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale bemüht sich um eine hohe Zuverlässigkeit des Zahlungssystems.

b. Pflichten, Leistungen und Rechte des Kunden

aa. Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und der Wahrheit entsprechende Daten an die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale zu übermitteln. Durch die Nutzung darf keine Beeinträchtigung oder Überlastung der Systeme der Taxi-/Fahrdienst-Zentrale hervorgerufen werden.

bb. Der Kunde muss selbst auf Datensicherheit (Benutzername, Passwort, PIN) achten. Insbesondere darf keine Mitteilung oder Weitergabe sensibler Daten an Dritte erfolgen.

cc. Bei Verlust von maßgeblichen Daten ist die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale unverzüglich über die E-Mail-Adresse
verwaltung@holl.ag zu benachrichtigen.

dd. Die Verwendung einer funktionierenden Internetanbindung gehört zum Pflichtenkreis des Kunden.

ee. Der Nutzer muss für ausreichende Deckung des verwendeten Zahlungsmittels sorgen. Im Rahmen der Registrierung ist der Kunde verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, auf die nur der Kunde Zugriff hat und an die sein Account geknüpft wird. Bei der Registrierung seines Accounts hinterlegt der Kunde die bestehenden Zahlungsmittel, wie z.B. Kreditkarten, PayPal usw. Es ist dabei nicht garantiert, dass jedes Zahlungsmittel in jeder Stadt, in der die Taxi/Fahrdienst-App zur Anwendung kommt, zur Zahlung verwendet werden kann. Der Nutzer stimmt zu, dass bei der Registrierung von neuen Zahlungsmitteln durch Autorisierung eines Centbetrages die Gültigkeit des Zahlungsmittels überprüft werden darf. Die Autorisierung löst dabei aber keinen Zahlungsvorgang aus.

ff. Der Kunde ist berechtigt, Zahlungsmittel jederzeit aus seinem Payment-Account zu löschen, weitere Zahlungsmittel im Rahmen der angebotenen Optionen hinzuzufügen oder den gesamten Account zu löschen.

gg. Dem Fahrer wird beim APP Payment Verfahren nie das dahinter stehende Zahlungsmittel des Kunden bekannt gegeben. Alle genannten Zahlungsmittel können auf Basis des Vertrages zwischen dem Zahlungsmittelherausgeber und dem Kunden zusätzliche Gebühren verursachen, die außerhalb von APP Payment belastet werden.

hh. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse und seine Mobilfunknummer anzugeben. Die E-Mail muss per E-Mail-Verifizierung bestätigt werden.

ii. Die Nutzung der APP Payment Funktion setzt die Bestellung der Beförderung via Taxi-/Fahrdienst-App bzw. via Taxi-/Fahrdienst-Zentrale voraus.

§ 3 Besonderheiten beim APP Payment

a. Das APP Payment ist eine Alternative zur ebenfalls möglichen Barzahlung im Fahrzeug. Demgemäß muss der Kunde das APP Payment nicht benutzen, es stellt lediglich eine weitere Zahlungs-Option für den Kunden dar.

b. Voraussetzung für die Anwendung des APP Payments ist, dass der Unternehmer an das System angeschlossen ist. Es erfolgt eine klare Kennzeichnung zur Orientierung des Kunden.

c.Im Rahmen des Registrierungsvorganges für APP Payment wählt der Kunde das oder die registrierten Zahlungsmittel aus (z.B. Kreditkarte oder PayPal).

d. Der Kunde kann zur Absicherung des APP Payments und der Quittungen eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) wählen.

e. Sofern der Kunde PayPal nutzt, zahlt er den Betrag, ohne die Bank- oder Kreditkartendaten an die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale bekannt zu geben. Die Registrierung dieser Daten sowie der elektronische Abbuchungsvorgang findet zwischen dem Kunden und PayPal direkt statt. Für den Kunden können PayPal-Gebühren entstehen. Der Kunde benötigt zur Nutzung der Zahlungsmöglichkeit PayPal einen PayPal-Account.

f. Sofern der Kunde AmazonPay nutzt, zahlt er den Betrag, ohne die Bank- oder Kreditkartendaten an die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale bekannt zu geben. Die Registrierung dieser Daten sowie der elektronische Abbuchungsvorgang findet zwischen dem Kunden und AmazonPay direkt statt. Für den Kunden können AmazonPay-Gebühren entstehen. Der Kunde benötigt zur Nutzung der Zahlungsmöglichkeit AmazonPay einen AmazonPay-Account.

g. Der Kunde ist verpflichtet, den Account vor unberechtigten Zugriffen zu schützen und darf die Zugangsdaten, insbesondere die PIN, nicht an Dritte weitergeben.

h. Bei Verlust oder Diebstahl hat eine sofortige Sperranzeige an verwaltung@holl.ag zu erfolgen.

§ 4 Kosten und Preise

a. Dem Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Nutzung des APP Payments. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:

aa. Es kann zu einem tarifbedingten Zuschlag bei bargeldloser Zahlung kommen. Die Art und Höhe ergibt sich aus den jeweils geltenden lokalen Taxitarifen.

bb. Die Kosten für den Internetzugang trägt der Kunde.

c. Der Betrag für die Dienstleistung wird vom Fahrer bzw. Unternehmer an die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale gemeldet. Der Kunde kann optional ein Trinkgeld hinzufügen.
d. Die für die Beförderungsvermittlung zuständige Taxi-/Fahrdienst-Zentrale darf diese Beträge im Namen ihrer Unternehmer einziehen.

§ 5 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag

Der Vertragsabschluss zwischen der Taxi-/Fahrdienst-Zentrale und dem Kunden erfolgt durch Abschluss der Registrierung und dem Akzeptieren dieser AGB.

Der Vertrag endet durch Löschung des APP Payment Accounts. Die Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages kann jederzeit durch beide Parteien erfolgen und ist sofort wirksam. Etwaige bis zu diesem Zeitpunkt begründete Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen, insbesondere ist der Kunde verpflichtet, offene Rechnungen zu zahlen, selbst wenn der Account zwischenzeitlich gelöscht worden ist.

§ 6 Haftung

a. Die Haftung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale jedoch nicht. Das gilt aber dann nicht, wenn die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale leicht fahrlässig besonders wichtige Pflichten, sogenannte “Kardinalpflichten” verletzt. In diesem Fall ist die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale zum Ersatz der typischerweise vorhersehbaren Schäden verpflichtet.

b. Sofern es durch ein vom Kunden zu vertretenes Verhalten zu einer Rücklastschrift kommt, hat dieser die Rücklastschrift-Kosten zu tragen.

c. Die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale übernimmt keine Haftung für die korrekte Abwicklung der bargeldlosen Zahlung, insbesondere bei Kreditkarten-, PayPal- oder AmazonPay-Zahlungen. Der Nutzer muss sich bei Problemen und Störungen der Vertragsabwicklung, insbesondere bei Fehlbuchungen selbst an seinen Vertragspartner, den Zahlungsdienstleister, wenden.

Bei einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Nutzer, siehe insbesondere § 2 b der AGB, ist dieser verpflichtet, den der Taxi-/Fahrdienst-Zentrale hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Es erfolgt eine Haftungsfreistellung der Taxi-/Fahrdienst-Zentrale durch den Kunden bei einem Rechtsverstoß des Kunden, insbesondere bei Verstoß gegen die unter § 2 b genannten Pflichten.

§ 7 Datenschutz

Die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Partei der Kunde ist sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs (1) lit b) DSGVO). In diesem Rahmen stimmt der Kunde auch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die Taxi-/Fahrdienst-Zentrale und deren technischen Dienstleistern sowie Partnern lt. Anhang 1 ausdrücklich zu.

Der Kunde ist mit der Nutzung der GPS-Daten bei der APP Payment Nutzung zur Abrechnung der Fahrt (Start- und Zieladresse, Zeit der Abfahrt und Ankunft) sowie automatischen Übernahme dieser Fahrtdaten in die automatisch generierte Quittung bzw. Rechnung einverstanden. Die Löschung dieser Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Die für die Quittungen nötigen Daten werden gelöscht, wenn der Kunde seine Quittungen aus der Taxi/Fahrdienst-App entfernt.

§ 8 Gültiges Recht und Gerichtsstandort

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften anderwärtige Anordnungen treffen, gilt deutsches Recht und ausschließlicher Gerichtsstandort Gaggenau.

§9 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.