Rastatt – Bei dem Rastatter Fahrdienstanbieter Inge’s Personenbeförderung werden die Fahrzeugschlüssel in einem elektronisch gesicherten Schlüsseltresor gegen fremde Zugriffe geschützt. Dieses Schlüsselmanagementsystem prüft den Besitz eines gültigen Führerscheines und gibt dann den entsprechenden Fahrzeugschlüssel frei.
Am Dienstagmorgen, den 17. August 2021, standen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch vor dem verschlossenen Schlüsseltresor und blockierte die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel, so dass erst einmal ein Großteil der Fahrzeuge nicht einsatzfähig waren.
Hintergrund war dem Anschein nach eine Cyberattacke gegen die Internet-Infrastruktur der Rastatter Filiale der Holl AG, zu der die Marke Inge’s Personenbeförderung gehört.
Dabei wurde die interne Datenbank des elektronischen Schlüsseltresors beschädigt, so dass die Software nicht mehr funktionierte. Auch die Notöffnung ließ sich erst durch Hilfe des Technischen Supports der Herstellerfirma auslösen, so dass schlussendlich erst gegen 9 Uhr alle Fahrzeuge wieder im Einsatz waren.
„Wir bedauern diesen Vorfall sehr“, so Dirk Holl, Vorstand der Holl AG. „Seit heut Morgen um 5 Uhr versuchten wir auf allen Wege an die Fahrzeugschlüssel heranzukommen. Jetzt wissen wir, der Schlüsseltresor ist wirklich sehr sicher. Auch tut es uns sehr leid, dass wir zu einigen Kunden mit erheblicher Verspätung erschienen sind und sogar Fahraufträge ablehnen mussten,“ so Holl weiter. „Wir können uns nur bei unseren Kundinnen und Kunden nur entschuldigen und um Verständnis bitten.“
Mittlerweile konnte die Firewall an dem Rastatter Standort angepasst werden, damit so ein Vorfall nicht wieder vorkommt. Eine Weitere Gefahr ging von dieser vermeintlichen Cyberattacke nicht aus, da die Dispositions- und Kundendaten sich in einem getrennten unabhängigen Rechenzentrum befinden.
„Man liest immer wieder von Cyberattacken und plötzlich ist man selbst betroffen.“ Sagt Sebastian Holl, Aufsichtsratsvorsitzender der Holl AG. „Zum Glück sind unsere Dispositionssysteme separat untergebracht und werden von einem spezialisierten IT-Partnerunternehmen betreut.“
Aktuell lässt die Holl AG ihre gesamte IT-Struktur überprüfen, um weitere Vorfälle zu verhindern.
Wie das Sozialministerim Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung mitteilte, kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, kann auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. Darauf haben sich das Sozialministerium und die Krankenkassen in Baden-Württemberg geeinigt.
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration einigen sich auf Regelungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können. Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg / AOK Baden-Württemberg / Verband der Ersatzkassen (vdek) / BKK Landesverband Süd / IKK classic / KNAPPSCHAFT/SVLFG